Die DPolG gewährt ihren Mitgliedern berufsbezogenen Rechtsschutz nach Maßgabe der Bestimmungen ihrer Landes-/Fachverbände.
Was ist Rechtsschutz?
Rechtsschutz im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet, wir erteilen Ihnen mündliche oder schriftliche Auskünfte oder erstellen kurze Rechtsgutachten. Im Verfahrensrechtsschutz vertreten wir Sie rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs. Rechtsschutz kann generell nur über Ihren Rechtsschutzbeauftragten im örtlichen Kreisverband beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.
Was muss ich tun, um Rechtsschutz zu erhalten?
Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt einen Rechtsschutzantrag voraus. Wenden Sie sich bitte direkt an ihren zuständigen Rechtsschutzbeauftragten im örtlichen Kreisverband und bitten dort um die Gewährung von Rechtsschutz. Ihr Rechtsschutzbeauftragter vermittelt ihnen den Kontakt zum jeweils zuständigen Dienstleistungszentrum.
Von Ihrem Rechtsschutzbeauftragten im örtlichen Kreisverband erhalten Sie einen Rechtsschutzantrag, den Sie mit Ihren persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc. – versehen. Gleichzeitig benötigt der Rechtsschutzbeauftragte eine kurze schriftliche Stellungnahme zum vorliegenden Sachverhalt und hinsichtlich ihres Rechtsschutzbegehrens (zum Beispiel: in Sachen Rechtsschutz im Disziplinarverfahren). Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Anzeigen, Aktenzeichen, Mailverkehr, Vorkorrespondenzen etc. – in Kopie übermitteln. Das so gesammelte Material wird seitens ihres zuständigen Rechtsschutzbeauftragten entweder direkt oder – wenn eine Mitwirkung des Landes-/Fachverbands erforderlich ist – über den Landes-/Fachverband an das zuständige Dienstleistungszentrum weiter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.
Für den Fall eines drohenden Fristablaufs (etwa wenn ein Verwaltungsakt mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen war oder eine arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt) wird sich nach der Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Rechtsschutzbeauftragten dieser auch kurzfristig an das zuständige Dienstleistungszentrum wenden, damit Sie auch eine sachgerechte Sofortberatung erhalten. In einem derartigen Fall muss selbstverständlich schnell gehandelt werden, um dem drohenden Fristablauf zu begegnen.