Frauenförderung

Der Vorstand des Kreisverbandes Dortmund hält die Frauenförderung gemäß Frauenförderplan für angemessen und ausreichend, da diese Regelung die Bestenauslese in den Vordergrund stellt und damit der Rechtsprechung Genüge tut.

Das heißt: Die Kolleginnen erhalten gemäß Frauenförderplan eine Zeitgutschrift. Diese Zeitgutschrift kommt erst nach der Beurteilungspunktzahl als Submerkmal zu tragen.

Die Regelung des § 19 (6) LBG hingegen lehnen wir aufgrund nicht vorhandener Gesetzes- und Rechtsprechungskonfirmität ab!

Aufgrund des § 19 (6) LBG wurden Kolleginnen, wenn sie eine im wesentlichen gleiche Beurteilung hatten, vor männlichen Kollegen befördert. Das bedeutet, dass eine Kollegin mit einer 4 Punkte-Beurteilung, aber mit weniger Gesamtpunkten, einem männlichen Kollegen mit 4 Punkte-Beurteilung, aber höherer Gesamtpunktezahl vorangestellt wurde.

Neben der   Tatsache, dass durch das Oberverwaltungsgericht in Münster festgestellt wurde, dass diese Norm verfassungswidrig ist, da die Gesetzgebungskompetenz hierfür beim Bund und nicht beim Land liegt, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt, dass darüber hinaus die Bestenauslese, die im Grundgesetz verankert ist, keine ausreichende Berücksichtigung fand.

Die einzige Konsequenz kann nur sein, die Norm wieder zurück zu nehmen, aber auf gar keinen Fall, dies zu unterstützen!

Kräfteaufwand beim PP Köln im Rahmen von Besonderen Aufbauorganisationen (BAO):

Das Polizeipräsidium Köln plant seit geraumer Zeit die anstehenden Großeinsätze mit verändertem, deutlich höherem Kräftebedarf, als zuvor. Drüber hinaus werden akute Brennpunkte mit hohem Personalansatz abgearbeitet.

Dies geht natürlich einher mit einer verstärkten Belastung der Einsatzkräfte.

Der Vorstand des Kreisverbandes Köln hat sich darauf verständigt, dennoch den eingeschlagenen Weg zu unterstützen.

Im Wesentlichen ist hier anzuführen, dass wir durchaus berücksichtigen, dass sich die Erfordernisse gewandelt haben. Neben der festgestellten zunehmenden Verrohung der Gesellschaft ist hier die latente Terrorgefahr zu berücksichtigen.

Ein hoher Personalansatz reduziert die Gefahr von Übergriffen auf Polizeibeamte und erhöht die Gefahr nicht unerkannt von einem möglichen Tatort flüchten zu können.

Selbstverständlich erwarten wir von den Entscheidungsträgern, den jeweils geplanten Kräfteansatz verantwortungsbewusst und kritisch zu prüfen. Gleichzeitig müssen Überlegungen angestrengt werden, wie man künftig individuelle Belastungen -insbesondere der BP-Kräften- reduzieren kann.

Umgang mit konkurrierenden Gewerkschaften

Wir vertreten die Meinung, dass es wichtig ist, dass Polizeibeamte gewerkschaftlich organisiert sind. Wir bevorzugen einen respektvollen Umgang. Uns sind die Sachthemen wichtig.